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Der Rückkaufswert ist der Betrag, welcher bei einer vorzeitigen Auflösung einer Kapitallebensversicherung (Risiko- und Sparanteil) dem Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Regel geringer als der aktuelle Wert des Sparteils und berücksichtigt die bisherige Laufzeit sowie Verwaltungskosten.

Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Definition

Der Rückkaufswert ist der aktuelle Wert einer Kapitallebensversicherung zum Zeitpunkt der Auflösung, abzüglich der von der Versicherung einbehaltenen Kosten. In der Schweiz, wie auch in anderen Ländern, werden Lebensversicherungen oft über viele Jahre hinweg aufgebaut, um entweder eine Altersvorsorge zu sichern oder als langfristige Geldanlage zu dienen. Wird die Police jedoch vorzeitig aufgelöst, fällt der Rückkaufswert meist deutlich geringer aus als der Wert, den die Police bei regulärer Auszahlung erreicht hätte.

 

Berechnung

Der Rückkaufswert wird auf Basis der bereits gezahlten Prämien, der bisher erzielten Gewinne und der verbleibenden Laufzeit der Versicherung berechnet. In der Schweiz gibt es gesetzliche Vorgaben, wie Versicherer diesen Wert berechnen müssen, aber jeder Versicherer kann dennoch unterschiedliche Ansätze haben. Meist wird ein Teil der bereits gezahlten Prämien abgezogen, um die Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherung zu decken, und eventuell sind auch steuerliche Abzüge zu berücksichtigen. Zudem ist der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich niedriger als die gezahlten Prämien, da in dieser Zeit höhere Abschlusskosten anfallen.

Vor- und Nachteile der Rückkaufoption

Ein vorzeitiger Rückkauf einer Kapitallebensversicherung ist nur in folgenden Fällen möglich: Kauf von Wohneigentum, Aufnahme einer Selbständigkeit, definitive Auswanderung aus der Schweiz, frühstens fünf Jahre vor Pension oder im Falle einer Invalidität. Der Rückkaufswert ermöglicht es damit, in bestimmten Fällen auf angespartes Kapital zurückzugreifen, um finanzielle Notlagen zu überwinden oder Lebensträume zu erfüllen. Allerdings ist ein solcher Schritt oft mit finanziellen Nachteilen verbunden: Viele Versicherer setzen Gebühren und Kosten an, die den Rückkaufswert schmälern, zudem muss die Auszahlung versteuert werden, jedoch zu einem reduzierten Satz. Zusätzlich verliert der Versicherungsnehmer die mögliche zukünftige Gewinnbeteiligung und Altersvorsorge, die durch die gemischte Lebensversicherung aufgebaut wurde.

Beispiel: Vorzeitige Kündigung und Rückkaufswert

Herr Müller, 45 Jahre alt, hat vor 10 Jahren eine Lebensversicherung mit einem Versicherungswert von CHF 100’000 abgeschlossen und bisher Prämien in Höhe von CHF 50’000 eingezahlt. Aufgrund einer persönlichen Notlage entschliesst er sich, die Versicherung vorzeitig zu kündigen. Sein Versicherer informiert ihn, dass sein Rückkaufswert derzeit bei CHF 30’000 liegt. Dies bedeutet, dass Herr Müller trotz der bisher eingezahlten CHF 50’000 lediglich CHF 30’000 erhält, da ein Teil der Prämien zur Deckung der Verwaltungs- und Abschlusskosten genutzt wurde. Die vorzeitige Kündigung seiner Lebensversicherung führt somit zu einem finanziellen Verlust für Herrn Müller, der ihn jedoch aus seiner kurzfristigen Notlage befreien kann.

Alternativen zur Kündigung

Vor einer Kündigung sollte der Versicherungsnehmer mögliche Alternativen prüfen, die finanziell vorteilhafter sein könnten. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Kapitallebensversicherung zu beleihen, also einen Kredit auf den bisherigen Wert aufzunehmen, ohne die Police aufzulösen. Falls der Versicherungsnehmer nicht mehr über die finanziellen Mittel verfügt um die Prämie weiter einzuzahlen, kann die Police, je nach Anbieter, für einige Zeit von der Beitragspflicht befreit werden. Falls auch nach dieser Zeit die Prämie nicht weiter eingezahlt wird, kann die Police Prämienfrei gestellt werden.

Bei einer Prämienfreistellung wird das angesparte Kapital nicht mehr weiter verzinst. In solchen Fällen kann es daher sinnvoll sein, den Rückkaufswert auf eine 3a Konto bei einer Bank zu übertragen. Dadurch kann das Kapital weiterhin für die verbleibende Laufzeit verzinst werden und so eine bessere Rendite erzielen. In solchen Fällen bleiben die Vorteile der 3. Säule als Altersvorsorge oder Geldanlage erhalten.