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Die Grundversicherung, auch als obligatorische Krankenpflegeversicherung bekannt, bildet das Rückgrat des Schweizer Gesundheitssystems. Sie stellt sicher, dass alle in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung haben.

Was ist die Grundversicherung?

Die Grundversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und soll alle in der Schweiz wohnhaften Personen vor den Kosten für medizinische Behandlungen schützen. Sie deckt eine breite Palette von medizinischen Leistungen ab, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Diese Versicherung ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand obligatorisch und wird von einer Vielzahl von Krankenkassen angeboten.

Gesetzliche Grundlage und Aufsicht

Die Grundversicherung basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), das 1996 in Kraft trat. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen und Mindestleistungen fest, die alle Versicherer bieten müssen. Die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Regulierung der Krankenkassen obliegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Haben Sie die passende Grundversicherung?

Die Prämien für die obligatorische Grundversicherung sind unterschiedlich hoch - trotz den gleichen Leistungen.

Wir beraten Sie gerne, damit Sie die passende Krankenkasse finden.

Leistungen der Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt eine Vielzahl von medizinischen Leistungen ab, die in verschiedenen Kategorien eingeteilt sind:

Arztbesuche und ambulante Behandlungen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Konsultationen bei Hausärzten, Fachärzten und Therapeuten. Dazu gehören Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen, die zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen notwendig sind.

Krankenhausaufenthalte

Stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Schweizer Krankenhauses werden von der Grundversicherung gedeckt. Dies umfasst sowohl geplante als auch notfallmässige Krankenhausaufenthalte.

Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste des BAG stehen, werden von der Grundversicherung übernommen. Diese Liste enthält alle zugelassenen Arzneimittel, die als notwendig und wirksam anerkannt sind.

Präventivmassnahmen

Die Grundversicherung umfasst auch präventive Gesundheitsleistungen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen. Diese Massnahmen dienen der Früherkennung und Verhinderung von Krankheiten.

Prämien und Kostenbeteiligung

Prämien

Die monatlichen Prämien für die Grundversicherung variieren je nach Wohnort, Alter, Franchise und gewähltem Versicherungsmodell. Die Prämien werden jährlich festgelegt und können je nach Kasse unterschiedlich hoch sein.

Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte jährlich selbst tragen müssen, bevor die Krankenkasse beginnt, die Kosten zu übernehmen. Es gibt verschiedene Modelle, die zwischen 300 und 2500 Schweizer Franken liegen. Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger sind die monatlichen Prämien.

Selbstbehalt

Zusätzlich zur Franchise müssen Versicherte einen Selbstbehalt von 10% der jährlichen Gesundheitskosten tragen, bis zu einem maximalen Betrag von 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Dieser Betrag wird auf alle Leistungen der Grundversicherung angewendet.

Versicherungsmodelle

Die Grundversicherung kann in verschiedenen Modellen abgeschlossen werden, die sich in der Art der Leistungserbringung und den Prämien unterscheiden:

Standardmodell

Im Standardmodell haben Versicherte die freie Arztwahl und können sich ohne Einschränkungen bei jedem anerkannten Arzt oder Krankenhaus in der Schweiz behandeln lassen. Dieses Modell bietet maximale Flexibilität, ist jedoch in der Regel mit höheren Prämien verbunden.

Hausarztmodell

Beim Hausarztmodell verpflichten sich die Versicherten, bei Gesundheitsproblemen zunächst immer ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen. Dieser koordiniert dann alle weiteren Behandlungen und Überweisungen. Dieses Modell führt oft zu niedrigeren Prämien.

HMO-Modell (Health Maintenance Organization)

Das HMO-Modell basiert auf Gruppenpraxen, in denen verschiedene Ärzte und Spezialisten zusammenarbeiten. Versicherte müssen sich immer an die HMO-Gruppenpraxis wenden, was zu effizienteren Behandlungen und Kosteneinsparungen führt. Auch hier sind die Prämien oft niedriger als im Standardmodell.

Telmed-Modell

Im Telmed-Modell müssen Versicherte bei gesundheitlichen Problemen zuerst eine telefonische Beratung durch medizinisches Fachpersonal in Anspruch nehmen, bevor sie einen Arzt aufsuchen. Dieses Modell fördert die Erstberatung per Telefon und kann ebenfalls zu niedrigeren Prämien führen.

Wechsel und Kündigung der Grundversicherung

Versicherte können ihre Grundversicherung einmal jährlich per 31. Dezember wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, sodass die Kündigung bis spätestens Ende November bei der aktuellen Krankenkasse eingereicht werden muss.

Prämienverbilligung

Für Personen mit geringem Einkommen bietet der Staat Prämienverbilligungen an, um die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherungsprämien zu reduzieren. Diese Unterstützung muss bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt werden und wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt.