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Die berufliche Vorsorge (BVG) ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems und ergänzt die staatliche Vorsorge (AHV/IV). Sie dient dazu, den Versicherten im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall eine angemessene Lebensgrundlage zu sichern.

Grundlagen der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems und ist eng mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) verzweigt. Ziel ist es, zusammen mit der ersten Säule den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie ist gesetzlich geregelt im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge der Versicherten individuell angespart und verzinst werden.

 

Obligatorische und überobligatorische Vorsorge

Obligatorische Vorsorge: Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens CHF 22’050 (ab 2025: CHF 22’680) sind obligatorisch versichert. Allerdings wird nicht das gesamte Jahreseinkommen versichert, sondern nur ein bestimmter Teil davon, der sogenannte versicherte Lohn. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die staatliche Vorsorge (AHV/IV) abgesichert ist. Deshalb wird vom Jahreseinkommen zunächst ein fixer Betrag, der sogenannte AHV-Koordinationsabzug, abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der koordinierte Lohn, der als versicherter Lohn in der obligatorischen Vorsorge gilt. Im Rahmen der obligatorischen Vorsorge wird maximal ein Jahreseinkommen von bis zu CHF 88’200 (ab 2025: CHF 90’720) berücksichtigt. Für Einkommen über dieser Grenze, ist es sinnvoll, dieses im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abzusichern, um die Altersleistungen zu gewährleisten.

Überobligatorische Vorsorge: erlaubt es Arbeitgebern und Versicherten, zusätzliche Beiträge einzuzahlen, um höhere Leistungen zu erzielen. Dies ist insbesondere für Besserverdienende von Bedeutung, deren Einkommen über der oberen BVG-Grenze liegt.

 

Wer ist versichert?

Neben den obligatorisch versicherten Arbeitnehmern können sich auch Selbstständige freiwillig in einer Pensionskasse versichern, um von den Vorteilen der beruflichen Vorsorge zu profitieren. Personen im Alter von 17 bis 24 Jahren sind im Rahmen der beruflichen Vorsorge nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 25. Geburtstag wird zusätzlich ein Teil des Einkommens in die Altersvorsorge eingezahlt.

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Finanzierung und Leistungen

Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge erfolgt durch Beiträge, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Diese Beiträge fliessen in das individuelle Altersguthaben der Versicherten, das mit einem gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz verzinst wird.

 

Beitragssystem und Altersgutschriften

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter der Versicherten. Mit zunehmendem Alter steigen die sogenannten Altersgutschriften. Altersgutschriften betragen einen bestimmten Prozentsatz des versicherten Lohnes und staffeln sich wie folgt:

 

  • 7% des versicherten Lohnes für Personen zwischen 25 und 34 Jahren,
  • 10% für Personen zwischen 35 und 44 Jahren,
  • 15% für Personen zwischen 45 und 54 Jahren,
  • 18% für Personen zwischen 55 und dem Rentenalter.

 

Leistungen im Überblick

Die BVG-Leistungen umfassen drei zentrale Bereiche:

  1. Altersleistungen: Für den Bezug der Altersleistungen haben die Versicherten die Wahl einer monatlichen Rente, die auf dem angesparten Kapital basiert oder sie können eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.
  2. Invaliditätsleistungen: Wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig wird, erhält er eine Invalidenrente.
  3. Hinterlassenenleistungen: Ehepartner und Kinder von verstorbenen Versicherten sind durch Hinterlassenenrenten abgesichert.

 

Die Höhe der Leistungen wird massgeblich vom angesparten Kapital und dem Umwandlungssatz bestimmt, der den Betrag des Kapitals in eine jährliche Rente umwandelt. Dieser Satz ist immer wieder im Fokus vieler Reformdiskussionen, da er aufgrund der steigenden Lebenserwartung und tiefer Renditen zunehmend als zu hoch angesehen wird.

Herausforderungen der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel, die steigende Lebenserwartung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie tiefe Zinsen bedingt sind.

Demografischer Wandel

Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt stetig, was bedeutet, dass Renten über längere Zeiträume ausbezahlt werden müssen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, die durch ihre Beiträge das System finanzieren. Dieses Missverhältnis setzt die finanzielle Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge unter Druck.

Niedrigzinsumfeld

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt eine weitere Belastung dar. Da die Pensionskassen einen Grossteil des Kapitals an den Finanzmärkten investieren, beeinflussen tiefe Zinsen die Verzinsung der Altersguthaben und damit die Höhe der zukünftigen Leistungen. Dies erfordert eine sorgfältige Anlagestrategie, die sowohl Sicherheit als auch Rentabilität berücksichtigt.