Die Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes umfassenden Versicherungsschutzes. Sie schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen, und bietet somit Sicherheit im Alltag sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Grobfahrlässigkeit bezeichnet ein Verhalten, bei dem die übliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt wird, und zwar in einer Art und Weise, die einem verständigen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen wäre. Es geht dabei um Handlungen oder Unterlassungen, bei denen leicht vorhersehbare Risiken in grober Weise ignoriert werden, was häufig zu Schäden oder Gefahren führt. Grobfahrlässigkeit kann als zusätzliche Option in der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eine Fremdlenkerversicherung ist eine spezielle Versicherungsart, die Schäden abdeckt, wenn eine Person ein fremdes Fahrzeug führt und dabei einen Unfall verursacht. Sie bietet somit zusätzlichen Schutz für Lenker eines fremden Fahrzeugs, indem sie die finanziellen Risiken mindert, die auftreten können, wenn das Auto von Freunden oder anderen Personen gefahren wird.
Die Versicherungsoption schützt Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, falls das Tier Personen verletzt oder Sachschäden verursacht. Diese Deckung ist besonders wichtig für Reiter, die regelmässig Pferde ausleihen oder auf fremden Pferden reiten, da sie finanzielle Risiken abmildert, die aus Unfällen oder Schäden entstehen können.
Die Haftpflichtversicherung für Jäger deckt Schadenersatzansprüche ab, die gegen Jäger erhoben werden, wenn sie während der Ausübung ihrer Jagdtätigkeit Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Die Versicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird benötigt, um einen Jagdpass anfordern zu können.
Eine Drohnenversicherung bietet Schutz gegen die finanziellen Risiken, die mit dem Betrieb von Drohnen verbunden sind, wie Haftungsansprüche für Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenflug verursacht werden. Sie deckt sowohl die Haftpflicht für Schäden, die Dritten zugefügt werden, als auch optional Schäden an der Drohne selbst ab. Für Drohnen ab 250g ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Versicherter unbeabsichtigt Dritten zufügen. Dies umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber aufgrund der strengen Haftungsgesetze und des hohen Risikos finanzieller Belastungen sehr empfehlenswert.
Ja, in den meisten Policen sind der Lebenspartner und minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelnen zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Viele Policen bieten weltweiten Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und die Dauer der Auslandsdeckung zu überprüfen. Die USA & auch Kanada werden oft von der Deckung ausgeschlossen.
Die Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Deckungssumme, der Selbstbehalt und besondere Risiken. Einige Versicherer bieten auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen oder bei Kombination mit anderen Versicherungen.
Die SOAB bietet professionelle Beratung, um die passende Privathaftpflichtversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Gerne senden wir Ihnen eine Offerte zu oder beraten Sie telefonisch unter +41 44 585 26 46.