Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung (UVG) ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherheitsnetzes in der Schweiz und bietet Arbeitnehmenden umfassenden Schutz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.

Die Unfallversicherung (UVG) ist in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Arbeitnehmenden im Falle von Berufs- und Nichtberufsunfällen Schutz bietet. Diese Versicherung spielt eine entscheidende Rolle im sozialen Sicherheitsnetz der Schweiz, indem sie sicherstellt, dass alle Arbeitnehmenden im Unglücksfall finanziell abgesichert sind. Die Deckung umfasst die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie den Ersatz für den Verdienstausfall während der Erholungsphase. Durch die Bereitstellung dieser Leistungen unterstützt die Unfallversicherung Betroffene dabei, finanzielle Härten zu vermeiden und fördert eine schnelle Genesung und Rückkehr ins Berufsleben.

Die Unfallversicherung ist für jeden Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch und muss für alle Angestellten abgeschlossen werden, unabhängig von ihrem Arbeitspensum. Dies stellt sicher, dass jeder Arbeitnehmende von diesem grundlegenden Schutz profitiert. Die Prämien für die Versicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen, wobei die Kosten für die Deckung von Nichtberufsunfällen oft auf die Arbeitnehmenden umgelegt werden können.

Ein wesentlicher Vorteil der Unfallversicherung ist ihre umfassende Deckung, die nicht nur medizinische Leistungen und Verdienstersatzleistungen umfasst, sondern auch Rehabilitationsmassnahmen und, im schlimmsten Fall, Renten für dauerhafte Beeinträchtigungen oder an Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen. Diese Unterstützung hilft nicht nur den betroffenen Arbeitnehmenden und ihren Familien, sondern minimiert auch das finanzielle Risiko für Arbeitgeber.

Die Auswahl und Verwaltung der Unfallversicherung kann für Unternehmen jedoch komplex sein, insbesondere wenn es darum geht, den optimalen Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Kosten zu kontrollieren. An dieser Stelle bietet die SOAB wertvolle Unterstützung. Mit ihrem umfassenden Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und der verschiedenen Versicherungsangebote auf dem Markt hilft die SOAB Unternehmen, die beste Unfallversicherungslösung für ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden. Durch die Beratung der SOAB können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen auch einen effektiven und effizienten Schutz für ihre Arbeitnehmenden bieten.

Häufige gestellte Fragen

Die Unfallversicherung deckt medizinische Behandlungskosten, Verdienstausfall und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen ab. Sie gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Ja, die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von ihrem Arbeitspensum.

Die Prämien für die Deckung von Berufsunfällen werden in der Regel vom Arbeitgebenden getragen. Die Kosten für die Deckung von Nichtberufsunfällen können auf die Arbeitnehmenden umgelegt werden.

Nichtberufsunfälle sind ebenfalls durch die Unfallversicherung abgedeckt, vorausgesetzt, der Arbeitnehmende ist entsprechend versichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und einen Teil des Lohnausfalls. Nichtberufsunfälle werden erst ab einem Arbeitspensum von 8h / Woche vom Arbeitgeber getragen.

Selbstständige sind nicht verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschliessen, können sich jedoch freiwillig versichern lassen, um denselben Schutz zu geniessen

Die SOAB berät Unternehmen bei der Auswahl und Verwaltung ihrer UVG-Police, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihren Arbeitnehmenden angemessenen Schutz bieten.

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