Die Unfallversicherung (UVG) ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherheitsnetzes in der Schweiz und bietet Arbeitnehmenden umfassenden Schutz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.
Die Unfallversicherung deckt medizinische Behandlungskosten, Verdienstausfall und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen ab. Sie gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Ja, die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von ihrem Arbeitspensum.
Die Prämien für die Deckung von Berufsunfällen werden in der Regel vom Arbeitgebenden getragen. Die Kosten für die Deckung von Nichtberufsunfällen können auf die Arbeitnehmenden umgelegt werden.
Nichtberufsunfälle sind ebenfalls durch die Unfallversicherung abgedeckt, vorausgesetzt, der Arbeitnehmende ist entsprechend versichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und einen Teil des Lohnausfalls. Nichtberufsunfälle werden erst ab einem Arbeitspensum von 8h / Woche vom Arbeitgeber getragen.
Selbstständige sind nicht verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschliessen, können sich jedoch freiwillig versichern lassen, um denselben Schutz zu geniessen
Die SOAB berät Unternehmen bei der Auswahl und Verwaltung ihrer UVG-Police, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihren Arbeitnehmenden angemessenen Schutz bieten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Gerne senden wir Ihnen eine Offerte zu oder beraten Sie telefonisch unter +41 44 585 26 46.