Die Pensionskasse ist ein zentrales Element der betrieblichen Vorsorge in der Schweiz, das Unternehmen jeder Grösse und Branche ermöglicht, ihre Mitarbeitenden im Alter, bei Invalidität oder Tod finanziell abzusichern.
Teilautonome Pensionskassen verwalten das Alterskapital und die Risiken wie Tod und Invalidität ihrer Versicherten selbst, lagern aber das Anlagerisiko teilweise an externe Versicherungsgesellschaften aus. Diese Lösung bietet einen Mittelweg zwischen der vollständigen Kontrolle über die Anlagen und der Sicherheit durch eine Rückversicherung für bestimmte Risiken.
Eine Vollversicherung bei einer Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Versicherer das Risiko (wie Langlebigkeit oder Invalidität) vollständig übernimmt. Dies bedeutet, dass der Versicherer garantiert, die versprochenen Leistungen unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte zu erbringen.
Der Koordinationsabzug ist ein Betrag, der vom versicherten Lohn abgezogen wird, um die Leistungen aus der ersten Säule (AHV/IV) zu berücksichtigen, sodass die Pensionskassenleistungen ergänzend wirken. Dieser Abzug verhindert eine Überkompensation im Rentenalter und sorgt für eine abgestimmte Vorsorge zwischen der ersten und der zweiten Säule.
Die Eintrittsschwelle definiert den minimalen Jahreslohn, ab dem ein Arbeitnehmer in der Pensionskasse versichert werden muss. Sie dient dazu, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von der obligatorischen beruflichen Vorsorge auszunehmen und somit administrative Kosten und Aufwand für Arbeitgeber und -nehmer zu minimieren.
Das Überobligatorium bezeichnet den Teil der Vorsorgeleistungen einer Pensionskasse, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinausgeht. Unternehmen können damit zusätzliche Vorsorgeleistungen anbieten, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und qualifizierte Arbeitskräfte zu binden.
Der 1e-Plan ist eine Option innerhalb der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, die es Personen mit einem Einkommen von mehr als CHF 129'060 ermöglicht, ihre Pensionskassenbeiträge in individuellen Anlagestrategien anzulegen. Diese Wahlmöglichkeiten bieten den Versicherten die Chance auf höhere Renditen, aber auch ein individuelles Anlagerisiko, da die Performance direkt von der gewählten Anlagestrategie abhängt.
Die Pensionskasse ist eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, die darauf abzielt, Arbeitnehmenden im Alter, bei Invalidität und im Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Sie ergänzt die Leistungen der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) und ist ein wichtiger Bestandteil des dreisäuligen Vorsorgesystems der Schweiz.
Die Pensionskasse ist für alle Arbeitnehmenden verpflichtend, die ein jährliches Einkommen über einem vom Bundesrat festgelegten Mindestbetrag erzielen. Der Anschluss an eine Pensionskasse ist frühstens nach Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.
Unternehmen sollten bei der Auswahl einer Pensionskassenlösung verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mitarbeitenden, die finanzielle Stabilität und Leistungsumfang der Pensionskasse sowie die Flexibilität der angebotenen Vorsorgepläne. Eine professionelle Beratung durch Experten, wie die SOAB, kann bei diesem Prozess unterstützend sein.
Ja, Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Pensionskassenlösung individuell anzupassen. Dies kann durch die Wahl zwischen verschiedenen Vorsorgeplänen, die Festlegung von Zusatzleistungen oder die Anpassung der Finanzierungsmodalitäten erfolgen. Die SOAB kann Unternehmen dabei unterstützen, eine Lösung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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