Sind Sie neu in der Schweiz? Dann benötigen Sie eine Krankenversicherung, die sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch optionale Zusatzversicherungen umfasst.
Bei Zuzug in die Schweiz besteht eine Versicherungspflicht. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft für eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden.
Wenn Sie die Dreimonatsfrist verpassen, werden Sie von der kantonalen Verwaltung einer Krankenkasse zugewiesen. Ein Wechsel ist dann erst zum Jahresende möglich.
Grenzgänger aus Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich haben das Wahlrecht, ob sie in ihrem Heimatland oder in der Schweiz versichert sein möchten. Sie müssen jedoch innerhalb der ersten drei Monate eine Entscheidung treffen.
Zusatzversicherungen bieten erweiterten Schutz und können je nach individuellen Bedürfnissen sinnvoll sein. Sie ergänzen die Grundversicherung um zusätzliche Leistungen wie Privat- oder Halbprivatabteilungen im Krankenhaus.
In der Schweiz sind Arbeitnehmer, einschliesslich Grenzgänger, über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, sobald sie mehr als acht Wochenstunden arbeiten. Dieser Schutz gilt auch ausserhalb der Arbeitszeit.
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