Neu in der Schweiz

Sind Sie neu in der Schweiz? Dann benötigen Sie eine Krankenversicherung, die sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch optionale Zusatzversicherungen umfasst.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten oder wohnen, dann ist es unerlässlich, sich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft bei einer Schweizer Krankenversicherung anzumelden. Dies ist aufgrund der Versicherungspflicht in der Schweiz obligatorisch und gewährleistet, dass Sie im Falle von Krankheiten oder Unfällen Anspruch auf medizinische Behandlung haben. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, kommt es zu Strafprämien.

Unser Produktangebot umfasst nicht nur die obligatorische Grundversicherung, sondern auch optionale Zusatzversicherungen wie Spital- und private Unfallversicherungen. Diese bieten zusätzlichen Schutz und können individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Für Grenzgänger aus Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich besteht die Möglichkeit, zwischen der Versicherung im Heimatland und einer Schweizer Krankenversicherung zu wählen. Wählen Sie, in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben, müssen Sie in der Schweiz einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht stellen. Andernfalls werden Sie nach drei Monaten automatisch einer Schweizer Versicherung zugewiesen.

Beachten Sie, dass die Unfalldeckung in der Schweiz auch für Grenzgänger über den Arbeitgeber erfolgt, sobald sie mehr als acht Wochenstunden arbeiten. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob Ihre Krankenversicherung in einem anderen Land besteht.

Unser Service unterstützt Sie bei der Auswahl der optimalen Versicherungslösung und bietet eine individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Familie in der Schweiz bestmöglich abgesichert sind.

Fragen und Antworten

Bei Zuzug in die Schweiz besteht eine Versicherungspflicht. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft für eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden.

Wenn Sie die Dreimonatsfrist verpassen, werden Sie von der kantonalen Verwaltung einer Krankenkasse zugewiesen. Ein Wechsel ist dann erst zum Jahresende möglich.

Grenzgänger aus Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich haben das Wahlrecht, ob sie in ihrem Heimatland oder in der Schweiz versichert sein möchten. Sie müssen jedoch innerhalb der ersten drei Monate eine Entscheidung treffen.

Zusatzversicherungen bieten erweiterten Schutz und können je nach individuellen Bedürfnissen sinnvoll sein. Sie ergänzen die Grundversicherung um zusätzliche Leistungen wie Privat- oder Halbprivatabteilungen im Krankenhaus.

In der Schweiz sind Arbeitnehmer, einschliesslich Grenzgänger, über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, sobald sie mehr als acht Wochenstunden arbeiten. Dieser Schutz gilt auch ausserhalb der Arbeitszeit.

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